Mit der Volkszählung wird das Recht zur informationellen Selbstbestimmung der Bürger verletzt und ist deshalb verfassungswidrig!! Zudem birgt die Volkszählung erhebliche Gefahren bezüglich des Datenschutz der Bürger. Zahlreiche Fälle aus der Vergangenheit belegen, dass der Staat und seine einzelnen Behörden nicht fähig sind, sensible und personenbezogene Daten adäquat im Sinne der Bürger zu schützen. Datensammlungen erwecken immer Begehrlichkeiten und wenn der Staat schon die Meldedaten im großen Stil verkauft, erweckt dies nicht gerade das Vertrauen der Bürger.
Wer sich als Bürger weigert, die Fragen der Regierung zu beantworten, dem wird ein Bußgeld i.H.v. bis zu 5000,- Euro auferlegt.
Diese Volkszählung zum weiteren Ausbau des Überwachungsstaats in Deutschland kostet uns Steuerzahler rund 700 Millionen Euro.
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!!!! Zeichnungsfrist läuft am 16. Dezember 2010 aus !!!!!
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen die geplante Ausführung der registergestüzten Volkszählung 2011 zu unterbinden.
Begründung
Die Volkszählung 2011 und die damit verbundene Ansammlung personenbezogener Daten aller Bundesbürger kann den Anforderungen eines freiheitlich demokratischen Rechtstaates und insbesondere dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur unzureichend gerecht werden. Das Erstellen von Personenprofilen, die eine registergestützte Volkszählung in Verbindung mit den gespeicherten Daten aller Bundesbürger zwangsläufig mit sich bringt, birgt große Gefahren des Missbrauchs bzw. der Zweckentfremdung der Angaben mit sich. Da hierbei auch mehrere Quellen zur Datengewinnung herangezogen werden und müssen ist die Anonymität des einzelnen nicht mehr gewährleistet.
Hierzu ein Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung von 1983:
"Eine Nutzung von Daten aus verschiedenen Registern und Dateien würde zudem die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens voraussetzen. Dies allerdings wäre ein entscheidender Schritt, den einzelnen Bürger in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren. Aus der Sicht des Datenschutzes und des mit ihm beabsichtigten Persönlichkeitsschutzes sei es deshalb unabweisbar, dass Volkszählungen und andere Statistiken unabhängig von vorhandenen Verwaltungsunterlagen selbständig durchgeführt würden und nicht auf der Verknüpfung von Verwaltungsdateien basierten."
In Ermangelung der Anonymität als Folge der Katalogosierung eines jeden Bürgers der Bundesrepublik Deutschland kann darüber hinaus Artikel 3 der Verfassung nicht oder nur unzureichend Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Gleichstellung aller Menschen ist die Unkenntnis von Unterscheidungsmerkmalen, sofern diese nicht zwingend notwendig sind. Da der Begriff der Volkszählung allerdings das Ermitteln der Anzahl von Menschen eines Volkes suggeriert, erschliesst sich die Notwendigkeit der Kenntnis von personenbezogenen Daten nicht, denn zum Zählen bedarf es grundsätzlich weder der Namen, noch der Adressen oder weiterer Daten.
Da grundsätzlich alle im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland genannten Grundrechte auf Artikel 1 und somit auf die Unantastbarkeit der menschlichen Würde zurückgeführt werden können, sind Sie hiermit eindringlich dazu aufgewordert die geplante Volkszählung in geplanter Art, Form und Umfang zu unterbinden.
Zensus11.de (Zitat):
"- Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen im Einzelfall “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
- Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
- Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
- Die Erhebung ist nicht anonym, da Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind, solange diese Daten existieren. Aus technischer Sicht betrachtet entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
- Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
- Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. das Merkmal der Religionszugehörigkeit und die (freiwillige) Frage zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, die insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste von Muslimen in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben."
FRAGEBOGEN:
http://www.zensus2011.de/uploads/tx_templavoila/Fragebogen_GWZ_20101007.pdf
http://www.zensus2011.de/uploads/tx_templavoila/Fragebogen_Haushaltebefragung_20101007a.pdf
http://zensus11.de/
http://www.sueddeutsche.de/politik/zensus-buergerrechtler-klagen-gegen-volkszaehlung-1.976110
http://www.welt.de/politik/deutschland/article8493402/Datenschuetzer-wehren-sich-gegen-Volkszaehlung-2011.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
https://petition.foebud.org/FoeBuD/zensus11/

Schon bei der letzten "Volkszählung" habe ich irgendwelchen Quatsch in den Fragebogen geschrieben und ihn abgegeben. Mit dem Blödsinn konnte kein Mensch was anfangen. Und heute: daran hat sich nichts geändert. Man muß zwar antworten, aber was man antwortet bleibt einem nach wie vor selbst überlassen. Ich bin schon kräftig am überlegen, welchen Unsinn ich da verbreiten kann.
AntwortenLöschenSo einfach, wie du es dir vorstellst, ist es leider nicht. Bei der Befragung (Stichproben) gehen sie wie die Stasi vor: Sie führen Daten aus verschiedenen Quellen zusammen und befragen auch deine Nachbarn. Wenn dein Nachbar dich nicht leiden kann, wird er vermutlich diese Gelegenheit nutzen... In jedem Fall sind die Angaben überprüfbar und falsche Auskünfte könnten Probleme nach sich ziehen.
AntwortenLöschenIch halte diese Volkszählung in der Form auch für rechtswidrig, aber um jetzt noch etwas dagegen zu unternehmen, ist es definitiv zu spät. Eine Petition bewirkt da auch nichts, weil eine Petition nur eine „Bitte“ aus dem Volk ist. Sie kann, muss aber wie die Vergangenheit zeigt nicht zwingend Beachtung finden.
Toller Beitrag von Dir!!
AntwortenLöschenDas Problem der Zeichnung der Petition dürfte sein, dass viele die Registrierungsprozedur scheuen, dabei geht das ruckzuck.
Und dann: Petition aufrufen, "Mitzeichen" anklicken and that's it!
Ich habe schon länger einen Link auf meiner Seite - aber wird kaum benutzt. Schade eigentlich.
Grüße